Vertragsbestimmungen

Mit der Anmeldung ihres Kindes für die Spielgruppe, erklären sie sich mit den Vertragsbestimmungen einverstanden.

 

Anmeldung / Aufnahme

Eine Anmeldung erfolgt in der Regel für ein Jahr. Es ist für das Kind wichtig, dass es regelmässig in die Spielgruppe kommt. Wenn es freie Plätze gibt und es die Gruppenzusammensetzung zulässt, ist auch ein Eintritt während des Jahres möglich.

Der Spielgruppenplatz für das Kind gilt als definitiv, sobald ihr nach der Anmeldung innert 7 Tagen ein Bestätigungsmail erhalten habt und die Einschreibegebühr bezahlt ist.

Kosten

Ein Spielgruppenmorgen kostet Fr. 30.00 pro Kind, plus eine einmalige Einschreibgebühr von Fr. 50.00 für ein Spielgruppenjahr. Der Betrag wird vierteljährlich in Rechnung gestellt und ist im Voraus zu bezahlen.

Aus finanziellen Gründen sollte kein Kind auf die Spielgruppe verzichten müssen. Ihr dürft euch bei uns melden, wir helfen gerne eine Lösung zu finden.

Die Zahlungen sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu leisten. Das heisst, ihr bezahlt den für das Kind freigehaltenen Platz. Bei Abwesenheit infolge Krankheit, Unfall oder Ferien entsteht keine Rückerstattung.

 

Kündigung / Austritt

Die Anmeldung des Kindes gilt für das ganze Spielgruppenjahr (August bis Juni) und läuft Ende des Spielgruppenjahres automatisch aus. Wird ein bereits angemeldetes Kind vor dem ersten Spielgruppentag (Ende August) wieder abgemeldet, wird die Einschreibegebühr von Fr. 50.00 als Umtriebsentschädigung nicht zurück erstattet.

Eine Kündigung während des Jahres ist mit schriftlicher Begründung auf Ende eines Quartals möglich. Bei vorzeitigem Austritt erfolgt keine Rückzahlung.

 

Versicherung

Die Krankheits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe, so wie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern. Die Spielgruppe haftet nicht für defekte oder verloren gegangene Gegenstände.

Die Spielgruppenleiterinnen sind Berufshaltpflicht versichert.

 

Krankheit

Es dürfen nur gesunde Kinder in die Spielgruppe gebracht werden. Die Spielgruppenleiterin hat das Recht, kranke Kinder nicht anzunehmen. Erkrankt ein Kind während der Spielgruppenzeit, müssen die Eltern ihr Kind innerhalb einer halben Stunde abholen, nachdem sie von der Spielgruppenleiterin kontaktiert wurden.

 

Ferien und Feiertage

Ferien und Feiertage richten sich nach der Schule Buochs. Ausgenommen sind Start und Ende der Sommerferien.

 

Buochs, Mai 2025